Abmahnung wegen illegaler Uploads erhalten?

Wenn Sie ein Rechtsanwaltsschreiben mit der Aufforderung zur Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung erhalten, müssen Sie unbedingt SOFORT reagieren. Tun Sie dies nicht, drohen Ihnen hohe finanzielle Schäden durch Rechtsanwaltsgebühren und Prozesskosten.

Der Vorwurf besteht in der Regel darin, dass Ihnen zur Last gelegt wird, zu einer bestimmten protokollierten Zeit über Ihren Internetanschluss urheberrechtlich geschützte Dateien (Musik, Film, Foto, PC-Spiel) heruntergeladen oder zum Hochladen angeboten zu haben und dadurch dem Urheber finanzielle Schäden zugefügt zu haben.

Es empfiehlt sich in den meisten Fällen, die dem Rechtsanwaltsschreiben in der Regel beiliegende Unterlassungserklärung unbedingt innerhalb der geforderten kurzen Frist - aber in den meisten Fällen in abgeänderter Form - abzugeben. Holen Sie sich dazu vorher unbedingt anwaltlichen Rat ein, dennn jeder Fehler kann Sie teuer zu stehen kommen.

Erste Maßnahmen nach Erhalt einer Abmahnung sind:

Klären Sie, ob der in dem Schreiben behauptete Verstoß (illegaler Download bzw. Upload z. B. eines bestimmten Musikstückes, PC-Spiels oder Films) von Ihrem Haushalt bzw. Ihrem Internetanschluss aus begangen worden sein kann. Befragen Sie alle Mitglieder Ihres Haushaltes bzw. alle Personen, denen Sie Zugang zu Ihrem Internetanschluss gewährt haben, danach, ob diese Personen z. B. auf ihrem Computer Tauschbörsen-Software installiert haben wie BitTorrent, Azureus, LimeWire, eMule usw. Derartige Software sollte nach Erhalt des eingangs genannten Schreibens sofort von allen Computern gelöscht werden, die über den LAN- oder WLAN-Zugang des eigenen Haushaltes mit dem Internet verbunden sind.

ACHTUNG:

Bei der Deinstallation derartiger Software werden Sie von der Software oftmals gefragt, ob bestimmte Ordner, Dateien und Verzeichnisse nicht gelöscht werden sollen. Ich empfehle Ihnen dringend zu bestätigen, dass ALLE Dateien, Verzeichnisse und Ordner dieser Software gelöscht werden sollen, da nur dann sichergestellt ist, dass illegale Dateien und Dateiteile davon mit gelöscht werden, die Sie vielleicht bisher übersehen haben.

Generell ist dringend zu empfehlen, derartige Software nicht mehr zu benutzen, da heutzutage die Musik-, Film- und Spieleproduzenten und Künstler mit erheblicher Energie gegen die Nutzer dieser Tauschbörsen vorgehen

Lassen Sie alle Computer Ihres Haushaltes nach Dateien durchsuchen, die der in dem Schreiben genannten Datei entspricht. VORSICHT: Es kann sich auch um Dateiteile handeln, da umfangreiche Dateien meist in mehreren Dateipaketen down- und upgeloadet werden. Auch der Upload nur eines Dateiteils stellt schon eine Urheberrechtsverletzung dar! Gefundene Dateien sollten Sie SOFORT von dem Computer löschen. Mit Abgabe der Unterlassungserklärung wird im Wiederholungsfall eine Vertragsstrafe von in der Regel in Höhe von mehreren tausend Euro fällig, d. h., wenn - wie auch immer - die genannte Datei oder Teile davon aus Ihrem Haushalt heraus doch wieder zum Upload „angeboten“ wird!

Können Sie in Ihrem Haushalt die Quelle des Verstoßes nicht ausfindig machen und gehen Sie über WLAN (drahtlose Verbindung) in das Internet, so hat möglicherweise eine unbefugte Person Ihr Funknetz genutzt, um die genannte Datei down- oder upzuloaden. Prüfen Sie SOFORT, ob Ihr WLAN entsprechend den allgemeinen Empfehlungen mit der höchstmöglichen Verschlüsselung gesichert ist. In Zweifelsfällen sollten Sie das WLAN SOFORT abschalten und einen Fachmann zu Rate ziehen, da nicht auszuschließen ist, das unbefugte dritte Personen weiterhin Ihr WLAN für rechtswidrige Aktivitäten mißbrauchen. Es wird oft übersehen, dass die verwendeten Router einen großen Radius rund um dessen Aufstellungsort abdecken und dadurch ein ungesichertes WLAN illegal durch Dritte z. B. auch von der Strasse aus benutzt werden kann, die in der Nähe des Routers verläuft.