Rechtsanwaltshaftungsrecht
Bei jeder Dienstleistung kann es zu Fehlern kommen, für die der Dienstleister dann dem Auftraggeber für den bei ihm entstandenen Schaden nach den gesetzlichen Vorschriften haftet. Auch Rechtsanwälte begehen Fehler. Oftmals sind solche Fehler indes nicht leicht zu erkennen. Der Rechtsanwalt haftet nämlich nicht für den Eintritt eines bestimmten Erfolges oder ein vom Mandanten gewünschtes Ergebnis, also z. B. eine erfolgreiche Klage oder Klageabwehr, sondern nur für die ordnungsgemäße Bearbeitung der Rechtssache, mit der Sie Ihren Rechtsanwalt beauftragt haben. Ihr Rechtsanwalt hat die Pflicht, den von Ihnen mitgeteilten Sachverhalt sorgfältig in alle Richtungen zu ermitteln und darauf basierend die richtige Strategie für die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung unter Beachtung der geltenden Rechtsvorschriften und der aktuellen Rechtsprechung zu entwickeln und zu vertreten. Es liegt auf der Hand, dass es mitunter nicht leicht ist, in solch einem Ablauf die Verantwortlichkeiten für ein bestimmtes Ergebnis zu ermitteln. Ist es ein Fehler meines Rechtsanwalts, dass ein Rechtsstreit verloren ging oder hat sich doch nur ein Gericht mit einer anderen Rechtsauffassung durchgesetzt? Da der mit der Bearbeitung Ihrer Rechtsangelegenheit befasste Rechtsanwalt naturgemäß befangen ist, empfiehlt sich in geeigneten Fällen die Überprüfung der anwaltlichen Tätigkeit durch einen anderen Rechtsanwalt. Gerne kann ich Sie beraten, wenn Sie der Meinung sind, Ihr Rechtsanwalt habe fehlerhaft gearbeitet. Scheuen Sie sich auch bei größeren Entfernungen nicht, mich anzusprechen. Oftmals lassen sich die wichtigsten Dinge schon in einem unverbindlichen und kostenlosen ersten Telefonat oder per Email klären.