Familienrecht

  • Scheidungen einschließlich aller Folgesachen (insbesondere Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich, Sorgerecht, Umgangsrecht, Trennungsunterhalt, Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt)
  • Gewaltschutzverfahren nach dem Gewaltschutzgesetz

Im Rahmen eines gerichtlichen Gewaltschutzverfahrens können durch ein Gericht Schutzanordnungen zugunsten einer gefährdeten oder verletzten Person getroffen werden wie etwa Kontakt- und Näherungsverbote. Das Gewaltschutzverfahren steht jedem offen, der Opfer von Gewalt oder Nachstellungen geworden ist. Dabei muss keine besondere Beziehung zwischen Opfer und Täter bestehen. Der Gewaltschutz gilt somit für jeden Menschen, egal, ob verheiratet/in einer Beziehung lebend oder nicht.