Kosten
Viele Menschen scheuen aus Kostengründen den Gang zum Rechtsanwalt. Diese Befürchtungen sind oftmals unbegründet. Häufig sind Anwaltsgebühren deutlich geringer als angenommen oder nicht der Mandant ist kostentragungspflichtig, sondern der in Anspruch genommene Gegner.
Weder Ihr erster Anruf, der noch keine Rechtsberatung beinhaltet, noch Ihre erste Kontaktaufnahme per E-Mail kosten anwaltliche Gebühren. Wenn Kosten und Gebühren fällig werden, werde ich Sie darauf vorab ausdrücklich aufmerksam machen. Scheuen Sie sich daher nicht, mich zunächst unverbindlich anzusprechen! Ich werde Sie dann auf der Grundlage des von Ihnen geschilderten rechtlichen Anliegens beraten, welche Maßnahmen zu treffen sind und mit welchen Kosten Sie voraussichtlich rechnen müssen.
Kann sich der Rechtssuchende die anwaltliche Vertretung im Rahmen eines Gerichtsprozesses finanziell nicht leisten, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die gesetzliche Möglichkeit sogenannte Prozesskostenhilfe (in Familiensachen "Verfahrenskostenhilfe" genannt) in Anspruch zu nehmen. Ich berate Sie insofern vorab über die Möglichkeiten und Voraussetzungen und stelle bei Gericht den entsprechenden Antrag für Sie.
Viele Rechtssuchende unterhalten eine Rechtsschutzversicherung. Ich prüfe auf Wunsch, ob und inwieweit Ihre Rechtsschutzversicherung verpflichtet ist, die Kosten für die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung zu tragen ("Deckungszusage") und führen die dazu erforderliche Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Die im Rahmen der Rechtsberatung, Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung anfallenden Rechtsanwaltsgebühren richten sich bundeseinheitlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), und zwar abhängig von der Höhe des Gegenstandswertes. Darüber berate ich Sie gern. In besonders gelagerten Rechtssachen ist stattdessen die Vereinbarung einer individuellen, auf die Erfordernisse der jeweiligen Rechtsangelegenheit abgestimmte Honorarvereinbarung erforderlich.
Im Rahmen einer ersten Beratung zu einem rechtlichen Problem kann auf Basis der so genannten Erstberatungsgebühr abgerechnet werden, wenn Sie Verbraucher sind. Diese Erstberatungsgebühr beträgt abhängig vom Umfang der Erstberatung und vom Gegenstandswert bis zu 190,00 € zzgl. Post- und Telekommunikationskosten und jeweils gültiger Mehrwertsteuer, also brutto bis zu maximal 249,90 € (incl. 19 % MwSt.).